Hej, nochmal und ganz langsam.
Die StVO ist im Grundsatz aufgebaut wie die PC Seiten. Gaaanz unten liegt $ 1 und darauf baut sich alles auf. In diesem Falle hier ist die Vorfahrt gefragt. Die grundsätzliche Regelung ist:
Rechts vor links § 8 Abs. 1. Daher habe ich auch in meinem Erst-Beitrag geschrieben, daß niemand nach links auf den Vorrang/Vorfahrt verzichten kann.
In § 9 ist das Abbiegen geregelt. Hier steht in § 9 Abs. 3, dass der Linksabbieger dem Geradeausfahrer von der Gegenseite demggü. eine Wartepflicht hat.
Und irgendwann und irgendwo ist in § 39 geregelt, dass die Verkehrszeichen aufgestellt und zu beachten sind.
Mal nebenbei, die negativ Vorfahrt regelnden Zeichen sind so konstruiert/gestaltet, daß Sie im jeweiligen Ausland und bei Wind und Wetter von vorn, bzw auch von der Gegenseite in Ihrer Ausgestaltung sicher wahrzunehmen sind.
Andrea Doria, sag ich mal hier